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Homeoffice-Rechner

Wie hoch ist Ihre abziehbare Tagespauschale? Für begünstigte Tage sind 6 Euro möglich, insgesamt höchstens 1.260 Euro im Kalenderjahr.

Vorläufiges Rechenbeispiel — Voraussetzungen noch nicht bestätigt

600,00 €

Abziehbare Tagespauschale, keine direkte Steuererstattung. Bereits durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgedeckte Werbungskosten bringen nicht zusätzlich eine Erstattung.

Welche Tage zählen?

Grundsätzlich müssen Sie an diesem Tag überwiegend in Ihrer häuslichen Wohnung arbeiten und dürfen keine außerhalb der Wohnung gelegene erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, gelten Sonderregeln: Dann kann die Tagespauschale auch bei zusätzlicher Auswärtsarbeit oder dem Besuch der ersten Tätigkeitsstätte zulässig sein. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht nötig.

Pauschale ist nicht gleich Erstattung

100 begünstigte Tage ergeben 600 Euro abziehbare Aufwendungen. Wie viel Einkommensteuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihren übrigen Werbungskosten und Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Die Tagespauschale erhöht nicht automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Für denselben Zeitraum dürfen tatsächliche Arbeitszimmerkosten beziehungsweise die Arbeitszimmer-Jahrespauschale nicht zusätzlich abgezogen werden.

Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, bei Arbeitnehmern in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG. Rechtsstand der geprüften Beträge: 19. Oktober 2026. Keine individuelle Steuerberatung.

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