In einem neuen Anwendungsschreiben präzisiert das BMF die Kriterien für die Einstufung von Softwareentwicklern als Katalogberufe. Entscheidend für die Einstufung als Freiberufler bleibt demnach die Tiefe der ingenieurähnlichen Ausbildung und die schöpferische Eigenleistung bei der Entwicklung komplexer Systemarchitekturen.
Die Bundesregierung plant im Rahmen des kommenden Steuerfortentwicklungsgesetzes eine moderate Erhöhung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen. Die eintägige Pauschale soll voraussichtlich auf 16 Euro steigen, während der Satz für 24-stündige Abwesenheiten auf 32 Euro angehoben wird, um gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Die Finanzverwaltung hat das ELSTER-Portal für das kommende Veranlagungsjahr aktualisiert. Kernstück ist die verbesserte Upload-Funktion für digitale Belege direkt aus Buchhaltungssystemen, um die Bearbeitungszeiten bei Rückfragen der Finanzämter zu verkürzen und Medienbrüche in der Kommunikation mit den Steuerbehörden weiter zu minimieren.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass ein Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann in Betracht kommt, wenn dem Steuerpflichtigen für die gesamte Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt auch bei zeitlich beschränkten Desk-Sharing-Modellen im Betrieb.
Das Bundesfinanzministerium erinnert an die finale Vorbereitungsphase für die E-Rechnung im B2B-Bereich. Ab dem 1. Januar 2027 entfallen wichtige Übergangsregelungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro, die dann zwingend elektronische Rechnungen im EN-16931-Standard versenden müssen.
Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, müssen die Unterlagen für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31. Oktober 2026 einreichen. Die DATEV weist darauf hin, dass Verspätungszuschläge nach Ablauf dieser gesetzlichen Frist nunmehr automatisch durch die Finanzämter festgesetzt werden.
Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes wurde eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.300 Euro beschlossen. Zudem steigen die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand bei mehrtägigen Dienstreisen, um der Inflation und gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Die Finanzverwaltung hat das ELSTER-Portal um eine KI-gestützte Abgleichsfunktion erweitert. Nutzer können nun Abweichungen zwischen ihrer übermittelten Steuererklärung und dem elektronischen Bescheid der Finanzämter sofort visualisieren und Einspruchsfristen direkt im Portal überwachen.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Tagespauschale für das häusliche Arbeiten auch dann in vollem Umfang gewährt werden muss, wenn der Arbeitsplatz nicht ausschließlich beruflich genutzt wird. Dies stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer ohne separates Arbeitszimmer.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die abschließenden Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich bekannt gegeben. Das Schreiben präzisiert die technischen Anforderungen an die Formate ZUGFeRD und XRechnung sowie die Übergangsfristen für kleine Unternehmen bis Ende 2027.
Eine aktuelle Auswertung zeigt deutliche Einsparungen bei den Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege, die von zehn auf acht Jahre verkürzt wurden. Steuerberater weisen darauf hin, dass die Entsorgung alter Unterlagen nun unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung erfolgen kann. Dies entlastet insbesondere den Mittelstand bei der physischen und digitalen Archivierung.
Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Anpassung der steuerfreien Verpflegungspauschalen für das kommende Kalenderjahr vorgelegt. Aufgrund gestiegenen Lebenshaltungskosten sollen die Sätze für Abwesenheiten über 8 und 24 Stunden moderat angehoben werden. Die finale Zustimmung des Bundesrates wird für Ende November erwartet.
Das Portal „Mein ELSTER“ wurde um eine KI-gestützte Validierungsschnittstelle erweitert, die Übertragungsfehler in der Umsatzsteuervoranmeldung minimiert. Selbstständige profitieren von einem beschleunigten Abgleich der Vorsteuerbeträge. Die neue Version ist seit dem 15. Oktober für alle gewerblichen Nutzer verpflichtend freigeschaltet.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die Tagespauschale für das Arbeiten von zu Hause auch dann gewährt wird, wenn der Arbeitsplatz nicht räumlich abgetrennt ist. Voraussetzung bleibt jedoch der Verzicht auf den Abzug von Fahrtkosten für denselben Tag. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer in modernen Wohnformen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat die abschließenden Details zur obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich präzisiert. Das Schreiben klärt letzte Zweifelsfragen zur Archivierungspflicht und den Übergangsregelungen für Kleinunternehmen. Ab Januar 2027 müssen erste Unternehmen den Empfang und Versand elektronischer Rechnungen vollumfänglich sicherstellen.
Nach aktuellen Abstimmungen zwischen den Landesfinanzbehörden wurden die Kulanzregeln für noch ausstehende Grundsteuerbewertungen präzisiert. Für Unternehmen, die von Systemumstellungen bei der Flurstücksverwaltung betroffen sind, können auf Einzelantrag hin verlängerte Abgabefristen ohne Säumniszuschläge gewährt werden, sofern die Verzögerung nachweislich behördlich bedingt ist.
Um die Standortattraktivität zu sichern, plant die Bundesregierung eine gesetzliche Obergrenze für kommunale Gewerbesteuer-Hebesätze in Fördergebieten. Das Gesetz soll Teil des Wachstumspakets 2027 sein und verhindern, dass lokale Haushaltsdefizite ausschließlich über steigende Belastungen für ansässige Gewerbebetriebe finanziert werden.
Das Steuerportal ELSTER hat eine erweiterte Schnittstelle freigeschaltet, die eine direkte Verknüpfung zwischen Buchhaltungssoftware und den Finanzbehörden ermöglicht. Damit können angeforderte Belege zur Einkommensteuererklärung nun systemübergreifend und medienbruchfrei als strukturierte Datensätze übermittelt werden, was die Bearbeitungszeiten in den Ämtern verkürzt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Tagespauschale für die Arbeit in der häuslichen Wohnung auch dann in vollem Umfang gewährt wird, wenn die Betriebsstätte des Arbeitgebers am selben Tag kurzzeitig aufgesucht wurde. Die bisherige strikte Trennung wird zugunsten der Steuerpflichtigen gelockert.
Das Bundesfinanzministerium hat die finalen Details zur verpflichtenden Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich konkretisiert. Das Schreiben klärt Zweifelsfragen zur Lesbarkeit von Hybridformaten wie ZUGFeRD und präzisiert die Anforderungen an die Archivierungspflichten für Unternehmen ab dem kommenden Geschäftsjahr.
Die Finanzämter erinnern an die Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige des Zeitraums 2025. Da die Sonderregelungen der Vorjahre endgültig ausgelaufen sind, gelten nun wieder die strikten gesetzlichen Fristen des Mai-Termins. Verspätungszuschläge werden laut Mitteilung der Kammern ab sofort wieder automatisiert festgesetzt.
Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer zum aktuellen Wirtschaftsjahr offiziell angepasst. Selbstständige müssen nun erst ab einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro zur Regelbesteuerung optieren, was die monatliche Meldebelastung für Kleingewerbetreibende und Gründer signifikant reduziert.
Die Finanzverwaltung hat zum Stichtag das Infrastruktur-Update 26.4 ausgerollt. Die neue Version ermöglicht eine beschleunigte Echtzeit-Synchronisation zwischen Kanzleisoftware und den Servern der Finanzbehörden, um Abweichungen in Steuerbescheiden sofort automatisiert zu identifizieren und den Einspruchsweg zu verkürzen.
Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil klargestellt, dass die Tagespauschale nur bei glaubhafter beruflicher Nutzung des Arbeitsplatzes gewährt wird. Steuerpflichtige müssen im Zweifelsfall durch tätigkeitsbezogene Aufzeichnungen nachweisen, dass keine private Mitbenutzung des Raumes während der geltend gemachten Stunden vorlag.
Das Bundesministerium der Finanzen hat den abschließenden Anwendungserlass zur verpflichtenden E-Rechnung ab 2025 präzisiert. Das Schreiben klärt letzte Zweifelsfragen zur Annahmebereitschaft von Unternehmen und definiert die Anforderungen an die Archivierung strukturierter Datensätze in der Übergangsphase bis 2027.
Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, müssen ihre Erklärungen für das Kalenderjahr 2025 bis spätestens Ende Oktober 2026 einreichen. Aufgrund der Reform der Abgabefristen entfallen weitere Verlängerungen. DATEV weist darauf hin, dass Verspätungszuschläge nun systemseitig automatisch durch die Finanzämter festgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz verabschiedet, der eine Anhebung der Grenze für GWG auf 1.200 Euro vorsieht. Ziel ist der Bürokratieabbau für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen, die Investitionen künftig schneller voll abschreiben können. Die Neuregelung soll für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2026 gelten.
Das Portal ELSTER bietet ab sofort eine integrierte Schnittstelle zur automatisierten Abgleichung von Steuerbescheiden mit den übermittelten Daten der Einnahmenüberschussrechnung. Die Funktion erkennt Abweichungen bei Betriebsausgabenpauschalen sofort und gibt Hinweise auf mögliche Einspruchsgründe. Dies soll die Fehlerquote bei der Bescheiderstellung für Selbstständige minimieren.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Homeoffice-Pauschale auch dann in voller Höhe beansprucht werden kann, wenn bereits Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Die Richter stellten klar, dass es sich um abweichende Tatbestände handelt, was die Steuerlast für Pendler mit Zweitwohnsitz spürbar senkt.
Das Bundesfinanzministerium hat die finalen Details zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich präzisiert. Das Schreiben klärt Zweifelsfragen zur Archivierung und zu den technischen Formaten wie ZUGFeRD und XRechnung. Unternehmen müssen spätestens bis zum Jahreswechsel ihre Empfangsbereitschaft technisch sichergestellt haben.
Aktuelle News – sofort umgesetzt
Profitieren Sie sofort von den neuen Freibeträgen und Pauschalen.