Handwerkerkosten-Rechner
20 Prozent der begünstigten Kosten können Ihre Einkommensteuer direkt mindern — höchstens um 1.200 Euro pro Kalenderjahr.
Vorläufiges Rechenbeispiel — Voraussetzungen noch nicht bestätigt
400,00 €
Mögliche Steuerermäßigung, höchstens bis zur tatsächlich anfallenden Einkommensteuer. Andere Handwerkerrechnungen im selben Jahr teilen sich den Höchstbetrag.
Welche Kosten gehören in den Rechner?
Berücksichtigen Sie begünstigte Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Materialkosten zählen nicht. Voraussetzung sind Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Lassen Sie die begünstigten Bestandteile auf der Rechnung ausweisen.
Rechnung und Überweisung sind Pflicht
Barzahlungen sind nicht begünstigt. Sie brauchen eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Ein doppelter Ansatz etwa als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder anderweitig begünstigte Aufwendungen ist ausgeschlossen. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen können ebenfalls ausgeschlossen sein.
Beispiel und Grenzen
Bei 2.000 Euro begünstigten Kosten ergeben sich rechnerisch 400 Euro Steuerermäßigung. Ab 6.000 Euro ist der Höchstbetrag von 1.200 Euro erreicht. Mehrere Rechnungen im selben Kalenderjahr teilen sich diesen Höchstbetrag; eine Erstattung über die tatsächlich anfallende Einkommensteuer hinaus gibt es nicht.
Rechtsgrundlage: § 35a Abs. 3 und 5 EStG. Rechtsstand der geprüften Beträge: 19. Oktober 2026. Keine individuelle Steuerberatung.
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