Steuerfreies Einkommen 2026: Der Grundfreibetrag im Fokus
Mit dem Anstieg des steuerfreien Existenzminimums im Jahr 2026 bleibt mehr Netto vom Brutto. Wir erklären die Auswirkungen des Grundfreibetrags und der Progression.

Das deutsche Steuersystem basiert auf dem Prinzip der Leistungsfähigkeit, welches durch den Grundfreibetrag sichergestellt wird. Für das Steuerjahr 2026 ist dieser Betrag auf 12.348 € festgesetzt, nachdem er im Vorjahr 2025 noch bei 12.096 € lag. Bis zu dieser Grenze bleibt das zu versteuernde Einkommen komplett steuerfrei. Erst jeder Euro, der über diesen Betrag hinausgeht, unterliegt der Einkommensteuer. Dieser Mechanismus schützt das Existenzminimum und sorgt dafür, dass Geringverdiener entlastet werden.
Die Steuerprogression führt dazu, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Um das zu versteuernde Einkommen unter die Progressionsschwelle zu drücken, spielen Pauschbeträge eine entscheidende Rolle. Arbeitnehmer können ohne Nachweise den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr geltend machen. Für Sparer gilt ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € für Ledige beziehungsweise 2.000 € für Zusammenveranlagte. Diese Beträge mindern direkt die Bemessungsgrundlage und reduzieren so die Steuerlast, bevor der erste Prozentsatz greift.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag können Steuerpflichtige durch spezifische Ausgaben ihre Steuerlast weiter senken. Wer im Homeoffice arbeitet, nutzt die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, bis zu einem Maximum von 1.260 € jährlich, was 210 Arbeitstagen entspricht. Für den Arbeitsweg sieht das Gesetz ab 2026 eine Entfernungspauschale von 0,38 € pro Kilometer ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke vor. Diese Werbungskosten mindern das Einkommen, das über dem Freibetrag von 12.348 € liegt, und wirken so der Progression entgegen.
Besondere Entlastungen bietet der Gesetzgeber für Familien und Ehrenamtliche. Das Kindergeld beträgt im Jahr 2026 einheitlich 259 € pro Monat und Kind. Bei den Kinderbetreuungskosten können 80 % der Aufwendungen, maximal jedoch 4.800 € pro Kind und Jahr, für Kinder bis 14 Jahre angesetzt werden. Wer sich gesellschaftlich engagiert, profitiert von der Übungsleiterpauschale in Höhe von 3.300 € oder der Ehrenamtspauschale von 960 €. Diese Beträge bleiben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens unberücksichtigt, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegen. Angaben ohne Gewähr, Einzelfall prüfen. (Stand: 18. Oktober 2026).
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