Steuern sparen

Steuerbonus 2026: Haushaltshilfe und Minijob effektiv absetzen

24. Oktober 2026

Wer Unterstützung im Haushalt beansprucht, kann die Steuerlast direkt senken. Erfahren Sie, wie Sie Minijobs und Dienstleistungen im Jahr 2026 optimal geltend machen.

Steuererklärung für Selbstständige – EÜR, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben
Steuererklärung für Selbstständige – EÜR, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben

Unterstützung im eigenen Haushalt wird vom Finanzamt massiv gefördert. Wer für Tätigkeiten wie Reinigen, Gartenpflege oder Winterdienst eine externe Hilfe beauftragt, kann 20 % der anfallenden Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen. Für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen liegt die maximale jährliche Ermäßigung bei 4.000 €. Dieser Betrag wird nicht vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, sondern mindert unmittelbar die zu zahlende Einkommensteuer. Wichtig ist hierbei, dass nur die Lohnkosten begünstigt sind; Materialkosten bleiben unberücksichtigt.

Eine besondere Form der Förderung betrifft die Beschäftigung von Hilfskräften auf Minijob-Basis. Wenn Sie eine Haushaltshilfe im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung anstellen, beträgt die maximale steuerliche Ermäßigung 510 € pro Jahr. Auch hier werden 20 % der Aufwendungen angerechnet. Diese Förderung ist insbesondere für Familien oder Senioren attraktiv, die dauerhafte Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben benötigen. Die Anmeldung erfolgt über das Haushaltscheck-Verfahren, um die rechtliche Basis für den Steuerabzug zu schaffen.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, sind strikte formale Kriterien einzuhalten. Eine wesentliche Voraussetzung ist die unbare Zahlung der Beträge. Wer Barzahlungen leistet, verliert den Anspruch auf die Steuerermäßigung vollständig, selbst wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Zahlung muss zwingend per Überweisung erfolgen und durch einen entsprechenden Bankbeleg nachgewiesen werden können. Zudem muss eine detaillierte Rechnung vorliegen, aus der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, da Materialkosten nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Zusätzlich zu Dienstleistungen können für bauliche Maßnahmen Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG abgesetzt werden. Hierbei gewährt der Fiskus eine Steuerermäßigung von 20 % der Arbeitskosten, gedeckelt auf maximal 1.200 € pro Jahr. Da dieser Topf getrennt von den haushaltsnahen Dienstleistungen betrachtet wird, lassen sich die Vorteile kombinieren. Wer also sowohl eine Reinigungskraft beschäftigt als auch den Maler für Renovierungen beauftragt, kann seine Steuerlast signifikant senken. Angaben ohne Gewähr, Einzelfall prüfen. (Stand: 24. Oktober 2026).

Bereit, Ihre Steuererklärung jetzt selbst zu erledigen?

Steuererklärung kostenlos

Holen Sie sich Ihre Steuererstattung – ohne Steuerberater

In wenigen Minuten zur Steuererklärung. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.