Nebenberufliches Engagement: Pauschalen 2026 steuerfrei nutzen
Wer sich nebenberuflich in Vereinen oder gemeinnützigen Organisationen engagiert, profitiert 2026 von attraktiven Steuerfreibeträgen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Pauschalen optimal einsetzen.

Das bürgerschaftliche Engagement wird im Steuerjahr 2026 durch spezifische Freibeträge gefördert, die es ermöglichen, Aufwandsentschädigungen ohne Abzüge zu erhalten. Die Übungsleiterpauschale liegt im Jahr 2026 bei 3.300 Euro. Dieser Betrag ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Er kann von Personen genutzt werden, die nebenberuflich als Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in einer vergleichbaren künstlerischen Tätigkeit für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Organisation tätig sind. Typische Beispiele sind Trainer im Sportverein oder Dozenten an Volkshochschulen.
Für alle anderen Arten von ehrenamtlicher Tätigkeit, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, steht die Ehrenamtspauschale zur Verfügung. Diese beträgt im Jahr 2026 insgesamt 960 Euro pro Jahr. Sie gilt für Tätigkeiten wie die Vorstandsarbeit, die Kassenführung oder die Platzwarttätigkeit in einem Verein. Voraussetzung ist auch hier, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und der Auftraggeber eine gemeinnützige Institution oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Beide Pauschalen können grundsätzlich nebeneinander genutzt werden, sofern sie für unterschiedliche Tätigkeiten gezahlt werden.
Die steuerliche Wirkung dieser Freibeträge ist erheblich, da sie zusätzlich zum Grundfreibetrag gewährt werden. Der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 beläuft sich auf 12.348 Euro. Da die Einnahmen aus der Übungsleiter- oder Ehrenamtstätigkeit bis zu den genannten Grenzen von 3.300 Euro bzw. 960 Euro steuerfrei bleiben, erhöhen sie das verfügbare Nettoeinkommen, ohne die Steuerlast der übrigen Einkünfte zu steigern. Übersteigen die Vergütungen diese Beträge, ist lediglich der übersteigende Teil zu versteuern, sofern keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Um die steuerfreien Zahlungen gegenüber dem Finanzamt abzusichern, sollten Ehrenamtliche auf eine klare Dokumentation achten. Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Verein über die Art der Tätigkeit und die Höhe der Aufwandsentschädigung ist ratsam. Da für viele Arbeitnehmer auch andere Abzugsposten wie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro gelten, bleibt das Engagement im Verein eine der effektivsten Möglichkeiten, das Einkommen legal steuerfrei zu halten. Angaben ohne Gewähr, Einzelfall prüfen. (Stand: 30. Oktober 2026).
Bereit, Ihre Steuererklärung jetzt selbst zu erledigen?
Steuererklärung kostenlosHolen Sie sich Ihre Steuererstattung – ohne Steuerberater
In wenigen Minuten zur Steuererklärung. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.