Steuern sparen

Entfernungspauschale 2026: Höhere Pendlerkosten steuerlich absetzen

21. Oktober 2026

Mit dem Steuerjahr 2026 steigt die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer. Erfahren Sie hier, wie Pendler diesen Abzug ab dem ersten Kilometer nutzen.

Steuererklärung für Selbstständige – EÜR, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben
Steuererklärung für Selbstständige – EÜR, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben

Für Arbeitnehmer, die täglich zur ersten Tätigkeitsstätte pendeln, ergeben sich ab dem Steuerjahr 2026 signifikante Änderungen bei den Werbungskosten. Die Entfernungspauschale wird auf 0,38 Euro pro Kilometer der einfachen Wegstrecke angehoben. Ein entscheidender Vorteil dieser Neuregelung ist, dass dieser erhöhte Satz bereits ab dem ersten Kilometer gilt und nicht mehr erst für Fernpendler ab einer bestimmten Distanz reserviert ist. Damit wirkt sich jeder gefahrene Kilometer unmittelbar auf die Reduzierung des zu versteuernden Einkommens aus, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Um von der Pauschale zu profitieren, müssen Steuerpflichtige den einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Wer beispielsweise an 220 Arbeitstagen eine Strecke von 20 Kilometern zurücklegt, kann beachtliche Summen geltend machen. Da die Entfernungspauschale in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr eingerechnet wird, lohnt sich das genaue Nachrechnen besonders dann, wenn die Summe aller berufsbedingten Ausgaben diese Basissumme übersteigt. Neben den Fahrtkosten können hierbei auch weitere Werbungskosten den steuerlichen Vorteil vergrößern.

Trotz der attraktiven Pauschale von 0,38 Euro pro Kilometer sollten Steuerzahler die Wechselwirkungen mit anderen Benefits beachten. Wer ein steuerfreies Jobticket vom Arbeitgeber erhält, muss wissen, dass dieser Vorteil mit der Entfernungspauschale verrechnet wird oder einer pauschalen Versteuerung unterliegt. Dies mindert zwar den abziehbaren Betrag in der Steuererklärung, stellt aber oft dennoch einen finanziellen Vorteil durch die direkte Ersparnis bei den Fahrtkosten dar. Auch bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann die Pauschale angesetzt werden, sofern keine tatsächlichen höheren Kosten nachgewiesen werden.

Wer zusätzlich zeitweise von zu Hause arbeitet, muss die Homeoffice-Pauschale im Blick behalten. Für Tage im Homeoffice können 6 Euro pro Tag geltend gemacht werden, jedoch maximal für 210 Tage bzw. bis zu einem Höchstbetrag von 1.260 Euro pro Jahr. An Tagen, an denen die Homeoffice-Pauschale genutzt wird, kann die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit logischerweise nicht gleichzeitig beansprucht werden. Eine genaue Dokumentation der Arbeitstage im Betrieb und im Heimbüro ist daher für eine rechtssichere Steuererklärung unerlässlich.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2026 endet für Selbstbucher ohne Berater am 31. Juli 2027. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine freiwillige Antragsveranlagung bis zu vier Jahre rückwirkend vornehmen, um sich zu viel gezahlte Steuern erstatten zu lassen. Angesichts des Grundfreibetrags von 12.348 Euro im Jahr 2026 und der verbesserten Kilometerpauschale führt die Abgabe oft zu einer Rückzahlung. Beachten Sie jedoch, dass alle Angaben ohne Gewähr sind und im Einzelfall geprüft werden sollten. Stand: 21. Oktober 2026.

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