Selbstständige

Vorsorgeaufwand 2026: Steuerabzug für Rente und Krankenversicherung

15. September 2026

Die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ist für Selbstständige ein entscheidender Hebel zur Senkung der Einkommensteuerlast im Jahr 2026.

Redaktionelle Infografik zum Thema Vorsorgeaufwand 2026: Steuerabzug für Rente und Krankenversicherung
Redaktionelle Infografik zum Thema Vorsorgeaufwand 2026: Steuerabzug für Rente und Krankenversicherung

Im Steuerjahr 2026 bildet der Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben das Fundament der privaten Finanzplanung für Solo-Selbstständige. Das System unterscheidet strikt zwischen Basisvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Zur ersten Kategorie gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur zertifizierten Basisrente (Rürup-Rente). Seit der vollständigen steuerlichen Freistellung dieser Beiträge im Jahr 2023 können Selbstständige ihre Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 28.532 Euro (bei Zusammenveranlagung 57.064 Euro) zu 100 Prozent steuerlich geltend machen.

Besonders die Rürup-Rente fungiert 2026 als steuerliches Steuerungsinstrument. Da Selbstständige im Gegensatz zu Angestellten keine Arbeitgeberanteile erhalten, wirkt sich jeder Euro in die Basisrente unmittelbar mindernd auf das zu versteuernde Einkommen aus. Ein Rechenbeispiel: Ein lediger IT-Freelancer mit einem Gewinn von 70.000 Euro investiert 10.000 Euro in einen Rürup-Vertrag. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 42 Prozent führt dies zu einer unmittelbaren Steuerersparnis von circa 4.200 Euro, wodurch die Netto-Belastung der Altersvorsorge signifikant sinkt.

Zusätzlich zu den Rentenbeiträgen sind Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe abziehbar. Hierbei gilt keine betragliche Deckelung, sofern die Leistungen dem Niveau der gesetzlichen Mindestversorgung entsprechen. Beiträge für Wahlleistungen wie Chefarztbehandlungen oder Einbettzimmer zählen jedoch zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für diese Gruppe gilt ein enger Höchstbetrag von lediglich 2.800 Euro pro Jahr. Da dieser Betrag bei Selbstständigen meist schon durch die Basisabsicherung der Krankenversicherung erschöpft ist, wirken sich private Haftpflicht- oder Unfallversicherungen steuerlich oft nicht mehr aus.

Um das Potenzial im Jahr 2026 voll auszuschöpfen, sollten Selbstständige ihre Beitragszahlungen zum Jahresende prüfen. Einmalzahlungen in die Basisrente können bis zum 31. Dezember geleistet werden, um die Steuerlast des laufenden Jahres gezielt zu drücken. Wichtig bleibt die Dokumentation: Während die Krankenversicherungsbeiträge meist automatisiert übermittelt werden, müssen Bescheinigungen über Rürup-Beiträge präzise in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst werden, um den maximalen Sonderausgabenabzug zu realisieren.

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