Selbstständige

Vorsorge-Abzug 2026: Basisrente und GKV steuerlich voll ausschöpfen

25. Oktober 2026

Die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ist für Freelancer 2026 ein zentraler Hebel zur Senkung des zu versteuernden Einkommens.

Redaktionelle Infografik zum Thema Vorsorge-Abzug 2026: Basisrente und GKV steuerlich voll ausschöpfen
Redaktionelle Infografik zum Thema Vorsorge-Abzug 2026: Basisrente und GKV steuerlich voll ausschöpfen

Für Solo-Selbstständige bildet der Abzug von Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2026 eine der effektivsten Methoden zur Reduzierung der Einkommensteuer. Im Fokus steht hierbei die Basisversorgung, bestehend aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Rürup-Rente. Seit der vollständigen steuerlichen Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen können Freiberufler ihre Beiträge zur Basisrente zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend machen. Der Höchstbetrag für diese Aufwendungen orientiert sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung und liegt 2026 bei voraussichtlich 28.138 Euro (bei Zusammenveranlagung 56.276 Euro).

Ein wesentlicher Aspekt bei der Steuerplanung ist die Unterscheidung zwischen Basisabsicherung und weiteren Vorsorgeaufwendungen. Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind in Höhe der Basisabsicherung ohne betragliche Begrenzung abzugsfähig. Beiträge für Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer, fallen hingegen unter den gedeckelten Höchstbetrag von 2.800 Euro für Selbstständige. Da dieser Betrag meist schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft ist, wirken sich sonstige Versicherungen wie Haftpflicht- oder Unfallversicherungen steuerlich oft nicht mehr aus, sofern sie nicht als Betriebsausgaben deklariert werden können.

Die strategische Nutzung der Rürup-Rente bietet insbesondere in Jahren mit hoher Gewinnspanne erhebliche Vorteile. Ein Rechenbeispiel: Ein lediger IT-Consultant mit einem zu versteuernden Einkommen von 75.000 Euro zahlt 15.000 Euro in eine zertifizierte Basisrente ein. Da die Beiträge zu 100 Prozent abziehbar sind, sinkt das zu versteuernde Einkommen unmittelbar auf 60.000 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von ca. 42 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 6.300 Euro. Dieser Liquiditätsvorteil refinanziert einen beachtlichen Teil der privaten Altersvorsorge durch staatliche Steuerstundung.

Um das Maximum aus dem Vorsorgeabzug 2026 herauszuholen, sollten Freelancer ihre Beitragszahlungen gegen Jahresende prüfen. Übersteigen die Gesamtaufwendungen für Krankenversicherung und Basisrente die genannten Höchstgrenzen nicht, können freiwillige Zuzahlungen in den Rürup-Vertrag bis zum 31. Dezember die Steuerlast des laufenden Jahres massiv senken. Wichtig ist hierbei die strikte Einhaltung der Zertifizierungskriterien: Der Vertrag darf nicht beleihbar, nicht vererblich (außer Hinterbliebene) und nicht veräußerbar sein, um die steuerliche Anerkennung als Vorsorgeaufwand nicht zu gefährden.

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