Selbstständige

Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen

09. Juli 2026

Der steuerliche Rahmen für Freiberufler hat sich 2026 gefestigt. Erfahren Sie, wie Sie E-Rechnung, IAB und Vorsteuer korrekt handhaben.

Redaktionelle Infografik zum Thema Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen
Redaktionelle Infografik zum Thema Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen

Das Steuerjahr 2026 steht im Zeichen der digitalen Transformation. Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend; 2026 müssen Solo-Selbstständige zudem die GoBD-konforme Archivierung sicherstellen. Wer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG nutzt, bleibt bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 EUR im Vorjahr von der Umsatzsteuer befreit. Dennoch ist die Dokumentation der E-Rechnungen im strukturierten Format (wie ZUGFeRD oder XRechnung) zwingend, da für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt und nur tech-konforme Belege den Vorsteuerabzug bei Optionsausübung sichern.

Für Freiberufler bleibt die EÜR das zentrale Instrument zur Gewinnermittlung. Betriebsausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn direkt im Jahr der Zahlung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Reisekosten: Die Verpflegungsmehraufwände liegen 2026 bei 30 EUR für Abwesenheiten über 24 Stunden und 15 EUR für An- und Abreisetage bzw. mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Beruflich veranlasste Fahrtkosten mit dem privaten PKW werden weiterhin mit 0,30 EUR pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 EUR) als Pauschale angesetzt, sofern kein Fahrtenbuch für die tatsächlichen Kosten geführt wird.

Investitionen lassen sich durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG bereits bis zu drei Jahre vor der Anschaffung steuerlich nutzen. Solo-Selbstständige können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend machen. Bei der tatsächlichen Anschaffung greifen die Abschreibungsregeln (AfA). Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist die lineare Abschreibung Standard, wobei geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einer Grenze von 800 EUR (netto) im Jahr des Kaufs voll abgeschrieben werden können. Dies sorgt für einen sofortigen Liquiditätsvorteil.

Die private Vorsorge bildet die letzte Säule der Steueroptimierung. Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Für 2026 können Beiträge zur Altersvorsorge (Basisrente/Rürup oder gesetzliche Rentenversicherung) bis zu einem Höchstbetrag von circa 27.000 EUR zu 100 % angesetzt werden. Zusammen mit einer präzisen Umsatzsteuer-Voranmeldung, die je nach Vorjahressteuerlast monatlich oder vierteljährlich erfolgt, sichert dies eine rechtssichere und ökonomisch optimierte Betriebsführung.

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