Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen
Solo-Selbstständige stehen 2026 vor neuen Anforderungen bei der E-Rechnung und digitalen Buchführung nach GoBD. Dieser Leitfaden bündelt die wichtigsten Steuerhebel von der EÜR bis zum IAB.

Die Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bleibt für Solo-Selbstständige das zentrale Instrument. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die verpflichtende Annahme von E-Rechnungen im B2B-Bereich, was 2026 eine vollumfängliche Einhaltung der GoBD-Richtlinien erfordert. Rechnungen müssen in einem strukturierten XML-Format (wie ZUGFeRD oder XRechnung) empfangen und revisionssicher archiviert werden. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, profitiert bis zur Umsatzgrenze von 22.000 Euro zwar von der Befreiung der Umsatzsteuer-Voranmeldung, muss jedoch die formalen Anforderungen an die Rechnungsstellung ebenso strikt umsetzen wie regelbesteuerte Unternehmer.
Um die steuerliche Last effektiv zu senken, ist der strategische Einsatz von Betriebsausgaben und Abschreibungen entscheidend. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können bis zu einer Grenze von 800 Euro netto (zzgl. Umsatzsteuer) sofort im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden. Für größere Investitionen bietet der Investitionsabzugsbetrag (IAB) einen erheblichen Liquiditätsvorteil: Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits drei Jahre vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd geltend gemacht werden, sofern der Gewinn vor Abzug 200.000 Euro nicht übersteigt.
Reisekosten stellen eine oft unterschätzte Position in der EÜR dar. Seit der letzten Anpassung der Pauschalen können Selbstständige für eintägige Abwesenheiten über 8 Stunden 16 Euro und für 24-stündige Abwesenheiten 32 Euro als Verpflegungsmehraufwand ansetzen. Fahrtkosten für den eigenen Pkw werden mit 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer berechnet. Diese Pauschbeträge mindern den steuerpflichtigen Gewinn direkt, ohne dass Einzelnachweise für die tatsächliche Verpflegung digital erfasst werden müssen, sofern der geschäftliche Anlass dokumentiert ist.
Neben den betrieblichen Abzügen spielt der private Vorsorgeaufwand eine wesentliche Rolle in der Einkommensteuererklärung. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu zertifizierten Basis-Rentenverträgen (Rürup) sind 2026 in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig, begrenzt auf den geltenden Höchstbetrag der knappschaftlichen Rentenversicherung. Durch die Kombination aus optimierten Betriebsausgaben, zeitnaher Umsatzsteuer-Voranmeldung bei Regelbesteuerung und der konsequenten digitalen Belegführung nach GoBD sichern Solo-Selbstständige ihre Liquidität und minimieren das Risiko bei Betriebsprüfungen.
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