Selbstständige

Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen

15. Juli 2026

Dieser Leitfaden fasst die wesentlichen steuerlichen Neuerungen für Freiberufler und Soloselbstständige zusammen, von der E-Rechnungs-Pflicht bis zum Investitionsabzugsbetrag.

Redaktionelle Infografik zum Thema Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen
Redaktionelle Infografik zum Thema Steuerleitfaden 2026: EÜR, E-Rechnung und Abschreibungen

Die Gewinnermittlung erfolgt für nicht bilanzierungspflichtige Selbstständige weiterhin über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Seit Januar 2025 ist die E-Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend, was bis Mitte 2026 eine vollständige digitale Belegverarbeitung gemäß GoBD erfordert. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, profitiert von der Anhebung der Umsatzgrenze auf 25.000 Euro Vorjahresumsatz. Innerhalb dieser Grenze entfällt die Pflicht zur monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung, sofern die Umsatzsteuer im laufenden Jahr 100.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt.

Betriebsausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn unmittelbar. Hierzu zählen Mieten für Büroräume, IT-Infrastruktur und Fortbildungskosten. Bei den Reisekosten gelten 2026 angepasste Pauschalen: Die Verpflegungsmehraufwendung beträgt bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 16 Euro, bei 24 Stunden 32 Euro. Die Kilometerpauschale bleibt bei 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Wichtig ist die zeitnahe Dokumentation, um den Vorsteuerabzug bei Bewirtungsbelegen nicht zu gefährden.

Investitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden über Abschreibungen (AfA) verteilt. Für GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter) liegt die Grenze für die Sofortabschreibung unverändert bei 800 Euro netto. Ein wesentliches Gestaltungsinstrument bleibt der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Selbstständige können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition gewinnmindernd vorab abziehen. Wer beispielsweise 2026 eine Maschine für 20.000 Euro plant, kann bereits jetzt 10.000 Euro vom Gewinn absetzen, sofern die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschritten wird.

Die private Absicherung spielt bei der Einkommensteuererklärung eine zentrale Rolle über den Vorsorgeaufwand. Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben voll abzugsfähig. Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente) können seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben geltend gemacht werden, begrenzt auf den jährlichen Höchstbetrag von 27.566 Euro (bzw. 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung). Diese Abzüge reduzieren das zu versteuernde Einkommen erheblich und gleichen die steuerliche Belastung gegenüber Angestellten aus.

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