Selbstständige

Steuer-Leitfaden 2026: E-Rechnung, EÜR und Investitionsabzug

19. Juli 2026

Die Digitalisierung der Buchhaltung und neue Abschreibungsregeln prägen das Steuerjahr 2026 für Freiberufler und Kleingewerbetreibende.

Redaktionelle Infografik zum Thema Steuer-Leitfaden 2026: E-Rechnung, EÜR und Investitionsabzug
Redaktionelle Infografik zum Thema Steuer-Leitfaden 2026: E-Rechnung, EÜR und Investitionsabzug

Seit Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmer verpflichtend, sofern sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fallen oder Übergangsfristen nutzen. Für Solo-Selbstständige bedeutet dies eine strikte Einhaltung der GoBD-Richtlinien: Belege müssen revisionssicher in ihrem Ursprungsformat archiviert werden. Wer die Umsatzsteuergrenze von 22.000 Euro Vorjahresumsatz überschreitet, ist zur monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet. Hierbei ist die korrekte Zuordnung von Vorsteuerbeträgen aus Eingangsrechnungen entscheidend für die Liquiditätsplanung.

Die Gewinnermittlung erfolgt für die meisten Freiberufler weiterhin über die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Ein zentraler Hebel zur Steueroptimierung bleibt der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EstG. Damit können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten für geplante abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bereits bis zu drei Jahre vor dem Kauf gewinnmindernd geltend gemacht werden. Plant ein Grafiker etwa die Anschaffung eines High-End-Rechners für 4.000 Euro im Jahr 2027, können bereits 2026 bis zu 2.000 Euro die Steuerlast senken.

Bei den laufenden Betriebsausgaben sind insbesondere Reisekosten und Abschreibungen (AfA) genau zu dokumentieren. Für betriebliche Fahrten mit dem privaten PKW gilt die Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer erhöht sich diese auf 0,38 Euro. Verpflegungsmehraufwände bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden werden mit 15 Euro, bei 24 Stunden mit 30 Euro angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis zu einer Netto-Grenze von 800 Euro können im Jahr der Anschaffung sofort voll abgeschrieben werden, was den Verwaltungsaufwand gegenüber Sammelposten erheblich reduziert.

Neben den betrieblichen Kosten beeinflussen Vorsorgeaufwendungen die persönliche Einkommensteuerlast maßgeblich. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu zertifizierten Basis-Rentenverträgen (Rürup) sind im Jahr 2026 bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (bei Ledigen) voll abzugsfähig. Zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung bilden sie den Kern der Sonderausgaben. Eine lückenlose Dokumentation nach GoBD-Standard schützt bei Betriebsprüfungen und sichert die Anerkennung dieser privaten Absicherungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

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