Selbstständige

Steuer-Guide 2026: E-Rechnung, EÜR und Abzugsbeträge optimieren

21. Juli 2026

Die steuerliche Landschaft für Solo-Selbstständige hat sich durch die E-Rechnungspflicht massiv gewandelt. Erfahren Sie, wie Sie Betriebsausgaben und Abschreibungen 2026 rechtssicher geltend machen.

Redaktionelle Infografik zum Thema Steuer-Guide 2026: E-Rechnung, EÜR und Abzugsbeträge optimieren
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Seit Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen im B2B-Sektor verpflichtend, was 2026 die vollständige digitale Belegverarbeitung gemäß GoBD voraussetzt. Solo-Selbstständige müssen sicherstellen, dass Rechnungen im strukturierten Format (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung) revisionssicher archiviert werden. Ein einfacher PDF-Scan reicht für den Vorsteuerabzug nicht mehr aus, sofern der Aussteller zur E-Rechnung verpflichtet ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen oder umsatzsteuerpflichtig sind und monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldungen einreichen.

Bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bieten Investitionsabzugsbeträge (IAB) erhebliches Gestaltungspotenzial. Sie können bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten für geplante abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter gewinnmindernd ansetzen, noch bevor die Investition getätigt wurde. Plant ein Freiberufler beispielsweise für das Folgejahr die Anschaffung von IT-Equipment für 5.000 Euro, reduziert ein IAB von 2.500 Euro bereits im aktuellen Wirtschaftsjahr das zu versteuernde Einkommen. Nach der Anschaffung erfolgt die Verrechnung sowie die reguläre Abschreibung über die Nutzungsdauer.

Betriebsausgaben und Reisekosten bleiben zentrale Stellschrauben. Bei beruflich veranlassten Reisen können Selbstständige Verpflegungsmehraufwände geltend machen: 14 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie 28 Euro bei vollen 24 Stunden. Fahrtkosten mit dem privaten PKW werden pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer angesetzt. Bei Arbeitsmitteln unter der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro netto ist eine sofortige Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung möglich, was die Liquidität durch unmittelbare Steuerentlastung schont.

Die private Vorsorge bildet den Abschluss der steuerlichen Optimierung. Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zertifizierten Basisrentenverträgen (Rürup) sind 2026 bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (bei Ledigen) zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig. Zusammen mit der korrekten Erfassung aller Betriebsausgaben und der Einhaltung der GoBD-Vorgaben sichern Solo-Selbstständige so ihre steuerliche Compliance und minimieren die Belastung durch Einkommen- und Umsatzsteuer effektiv.

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