IAB 2026: Steuerlast senken vor der geplanten Investition
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) bleibt auch 2026 eines der mächtigsten Steuerinstrumente für Solo-Selbstständige, um Gewinne vorab fiktiv zu mindern.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ermöglicht es Solo-Selbstständigen und Freiberuflern, künftige Investitionen bereits heute steuerlich geltend zu machen. Aktuell können bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abgezogen werden, noch bevor der tatsächliche Kauf erfolgt ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme im Jahr 2026 ist, dass der Gewinn des Vorjahres die Grenze von 200.000 Euro nicht überschritten hat. Dies gilt einheitlich für Einnahmen-Überschuss-Rechner sowie bilanzierende Unternehmer.
Ein konkretes Rechenbeispiel verdeutlicht den Liquiditätseffekt: Ein freiberuflicher IT-Berater plant für das Jahr 2028 die Anschaffung eines neuen Serversystems für 20.000 Euro netto. Bereits in der Steuererklärung für 2026 kann er einen IAB in Höhe von 10.000 Euro (50 Prozent) bilden. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 35 Prozent reduziert dies die Einkommensteuerlast im Jahr 2026 sofort um 3.500 Euro. Dieses Kapital steht dem Selbstständigen zur Verfügung, um die spätere Investition zu finanzieren oder Zinsvorteile zu generieren.
Die Bindungsfrist für die geplante Investition beträgt drei Jahre. Wird das Wirtschaftsgut nicht bis Ende 2029 angeschafft, muss der IAB rückwirkend für das Jahr 2026 aufgelöst werden. In diesem Fall erfolgt eine Verzinsung der Steuernachforderung, weshalb die Planung präzise sein sollte. Wichtig ist zudem, dass das angeschaffte Gut im Jahr des Kaufs und im darauffolgenden Jahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Eine private Mitnutzung, beispielsweise bei einem Firmenwagen, darf diesen Schwellenwert nicht überschreiten, da sonst der gesamte Steuervorteil rückwirkend entfällt.
Zusätzlich zum IAB kann im Jahr der tatsächlichen Anschaffung eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination beider Instrumente lassen sich die steuerlichen Anschaffungskosten massiv in die Jahre hoher Gewinne vorziehen. Für Solo-Selbstständige im Jahr 2026 bedeutet dies eine aktive Steuerung der Progression: In umsatzstarken Jahren senkt der IAB die Steuerlast, während die Auflösung in investitionsstarken Jahren durch die zeitgleiche Abschreibung kompensiert wird.
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