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GWG und Sammelposten 2026: Investitionskosten sofort absetzen

19. August 2026

Die gezielte Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten entscheidet über die Liquidität Ihres Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr.

Redaktionelle Infografik zum Thema GWG und Sammelposten 2026: Investitionskosten sofort absetzen
Redaktionelle Infografik zum Thema GWG und Sammelposten 2026: Investitionskosten sofort absetzen

Für Solo-Selbstständige und Freiberufler ist die steuerliche Behandlung von Arbeitsmitteln ein zentraler Hebel zur Gewinnsteuerung. Im Geschäftsjahr 2026 gelten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) klare Wertgrenzen: Anschaffungskosten bis zu einem Netto-Betrag von 800 Euro können im Jahr des Kaufs in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um bewegliche, abnutzbare und selbstständig nutzungsfähige Gegenstände handelt. Ein typisches Beispiel ist das Smartphone für 750 Euro netto, das im Gegensatz zu einem Monitor ohne PC eigenständig funktioniert.

Übersteigt die Investition die 800-Euro-Marke, greift die reguläre Abschreibung nach der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung). Ein Laptop für 1.200 Euro wird dabei über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Eine wichtige Ausnahme bildet seit 2021 die beschleunigte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter wie Computerhardware und Software, die trotz höherer Kosten oft innerhalb eines Jahres voll abgeschrieben werden können. Dies gilt es bei der Investitionsplanung für das zweite Halbjahr 2026 besonders zu berücksichtigen, um die Steuerlast kurzfristig zu senken.

Alternativ zur Einzel-GWG-Regelung steht Freiberuflern die Bildung eines Sammelpostens (Poolabschreibung) offen. Diese Option ist für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 1.000 Euro netto relevant. Alle in diesem Korridor erworbenen Gegenstände werden in einem Pool zusammengefasst und einheitlich über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent abgeschrieben. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn viele Kleininvestitionen getätigt wurden, die die 800-Euro-Grenze für die Sofortabschreibung individuell überschreiten, aber unter 1.000 Euro liegen.

Die Entscheidung zwischen GWG-Sofortabzug und Sammelposten muss einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr getroffen werden. Eine Kombination beider Methoden innerhalb eines Kalenderjahres ist gesetzlich ausgeschlossen. Wer also im März ein Tablet für 850 Euro kauft und die Poolabschreibung wählt, muss auch alle weiteren Käufe unter 800 Euro in diesen Pool aufnehmen, statt sie sofort voll abzusetzen. Prüfen Sie daher vor dem Jahresabschluss 2026 genau, welche Methode Ihre Liquidität und Ihren steuerlichen Gewinn am effektivsten beeinflusst.

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