Gewerbesteuer-Update 2026: Freibetrag und Anrechnung effektiv nutzen
Die Gewerbesteuerbelastung lässt sich durch den gezielten Einsatz von Freibeträgen und die Anrechnung auf die Einkommensteuer oft auf Null reduzieren.

Für gewerbliche Solo-Selbstständige bleibt der Freibetrag bei der Gewerbesteuer auch im Jahr 2026 ein zentrales Instrument der Steuerplanung. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG steht natürlichen Personen und Personengesellschaften ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro zu. Das bedeutet, dass erst der Gewinnanteil, der diese Grenze übersteigt, der Gewerbesteuer unterliegt. Freiberufler hingegen sind unabhängig von der Gewinnsumme weiterhin grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, sofern sie keine gewerblichen Nebeneinkünfte erzielen, die zur Infektion der freiberuflichen Tätigkeit führen könnten.
Die Berechnung der tatsächlichen Zahllast erfolgt über die Messzahl von 3,5 Prozent und den individuellen Hebesatz der jeweiligen Kommune. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einem Gewerbeertrag von 40.000 Euro verbleiben nach Abzug des Freibetrags 15.500 Euro als steuerpflichtiger Betrag. Multipliziert mit der Messzahl ergibt sich ein Steuermessbetrag von 542,50 Euro. Bei einem kommunalen Hebesatz von 400 Prozent resultiert daraus eine Gewerbesteuer von 2.170 Euro. Diese Summe ist jedoch nicht zwingend eine definitive Mehrbelastung, da das Einkommensteuerrecht einen Ausgleichsmechanismus vorsieht.
Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gemäß § 35 EStG stellt sicher, dass Solo-Selbstständige in Kommunen mit moderaten Hebesätzen faktisch entlastet werden. Aktuell kann das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags direkt von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Im obigen Beispiel (Messbetrag 542,50 Euro) entspräche dies einer maximalen Minderung der Einkommensteuer um 2.170 Euro. Liegt der Hebesatz der Gemeinde bei exakt 400 Prozent, findet eine vollständige Kompensation statt, sofern die Einkommensteuer hoch genug ist, um den Abzug aufzunehmen.
Kritisch wird es für Selbstständige in Ballungsräumen mit Hebesätzen über 400 Prozent, da die Anrechnung gesetzlich gedeckelt ist. Hier verbleibt eine effektive Zusatzbelastung. Um die Steuerlast im Jahr 2026 zu optimieren, sollten Gründer und Etablierte prüfen, ob gewerbliche Einkünfte durch die Rechtsformwahl oder die räumliche Verlagerung des Betriebssitzes beeinflusst werden können. Eine präzise Trennung von privater Lebensführung und betrieblichen Ausgaben bleibt zudem essenziell, um den Gewerbeertrag bereits vor Anwendung des Freibetrags rechtssicher zu minimieren.
Bereit, Ihre Steuererklärung jetzt selbst zu erledigen?
Steuererklärung kostenlosHolen Sie sich Ihre Steuererstattung – ohne Steuerberater
In wenigen Minuten zur Steuererklärung. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.