EÜR 2026: So erstellen Selbstständige die Einnahmen-Überschuss-Rechnung selbst
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für die meisten Solo-Selbstständigen ausreichend – wir zeigen, worauf es 2026 ankommt.

Selbstständige mit einem Jahresumsatz unter 800.000 € und einem Gewinn unter 80.000 € dürfen ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Eine doppelte Buchführung ist nicht nötig – das spart enorm Zeit und Beratungskosten.
Gegenüber gestellt werden alle Betriebseinnahmen (Honorare, Verkaufserlöse, vereinnahmte Umsatzsteuer) und alle Betriebsausgaben (Material, Software, Miete, Fahrten, Telefon, Abschreibungen). Der Saldo ist Ihr steuerlicher Gewinn.
Wichtig: Belege müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Wer Rechnungen direkt digital scannt und mit einem Tag versieht (z. B. "Büro", "Software", "Reisekosten"), spart sich am Jahresende viele Stunden Suchen.
Die Anlage EÜR ist seit Jahren elektronisch zu übermitteln. ELSTER oder eine spezialisierte Software führt Sie Feld für Feld – ein Steuerberater ist für die typische Solo-Selbstständigkeit nicht erforderlich.
Fazit: Mit guter Vorbereitung gelingt die EÜR in wenigen Stunden – und die ersparten 800 bis 1.500 € Honorar bleiben im Unternehmen.
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