Betriebsausgaben für Selbstständige: Diese 25 Posten setzen Sie 2026 ab
Eine vollständige Checkliste der absetzbaren Posten – und warum viele Selbstständige bares Geld verschenken.
Jeder Euro, den Sie als Betriebsausgabe geltend machen, mindert Ihren Gewinn und damit Ihre Steuerlast. Viele Solo-Selbstständige unterschätzen, wie viele Posten tatsächlich absetzbar sind.
Klassiker: Büromiete, Strom, Internet, Telefon (anteilig), Geschäftshandy, Notebook, Software-Abos, Cloud-Speicher, Webhosting. Auch Fachliteratur, Branchenmagazine und Online-Kurse sind voll absetzbar.
Häufig vergessen: Arbeitskleidung mit Logo, Reinigung von Berufskleidung, Versicherungen (Berufshaftpflicht, Rechtsschutz, Cyber), Beiträge zu Berufsverbänden und Kammern, Kontoführungsgebühren des Geschäftskontos.
Auf Reisen: Bahn-, Bus-, Taxi- und Flugkosten, Hotel, Verpflegungsmehraufwand nach Pauschalen (28 € pro Tag im Inland), Parkgebühren, Mautgebühren. Beim Auto entweder 0,30 € pro km oder anteilige Kfz-Kosten.
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