Selbstständige

Arbeitsmittel 2026: Steuerliche Sofortabschreibung für IT & Büro

27. September 2026

Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln bietet Solo-Selbstständigen erhebliches Optimierungspotenzial. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen Sofortaufwand und mehrjähriger Abschreibung.

Redaktionelle Infografik zum Thema Arbeitsmittel 2026: Steuerliche Sofortabschreibung für IT & Büro
Redaktionelle Infografik zum Thema Arbeitsmittel 2026: Steuerliche Sofortabschreibung für IT & Büro

Für Solo-Selbstständige bildet die Kategorie der Arbeitsmittel einen zentralen Hebel zur Senkung des zu versteuernden Einkommens. Grundsätzlich sind alle Gegenstände absetzbar, die zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Im Steuerjahr 2026 liegt der Fokus besonders auf der IT-Hardware. Computer, Laptops und zugehörige Peripheriegeräte wie Monitore oder Drucker können gemäß der geltenden Verwaltungsanweisung unabhängig vom Anschaffungspreis im Jahr des Kaufs voll abgeschätzt werden. Diese Sofortabschreibung gilt auch für die erforderliche Betriebssoftware, sofern sie der Erzielung von Einkünften dient.

Gegenstände, die nicht unter die IT-Sonderregelung fallen, unterliegen der klassischen Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Im Jahr 2026 können Anschaffungen bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (bei Umsatzsteuerpflicht 952 Euro brutto) sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Übersteigt der Preis diesen Schwellenwert, muss das Wirtschaftsgut über die gewöhnliche Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle verteilt abgeschrieben werden. Ein klassischer Schreibtisch für 1.200 Euro wird beispielsweise über 13 Jahre abgeschrieben, was eine jährliche Betriebsausgabe von rund 92 Euro ergibt.

Fachliteratur und Fortbildungskosten stellen eine weitere wichtige Position dar. Absetzbar sind Fachzeitschriften, E-Books und gedruckte Werke, die einen eindeutigen Bezug zur beruflichen Tätigkeit aufweisen. Bei Bildungsmaßnahmen sind nicht nur die Seminargebühren voll abzugsfähig, sondern auch die damit verbundenen Nebenkosten. Dazu zählen Fahrtkosten zum Veranstaltungsort mit der Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer sowie eventuelle Übernachtungskosten, sofern diese angemessen und nachweisbar sind. Eine Besonderheit bildet das häusliche Arbeitszimmer: Wer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, kann die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.260 Euro jährlich oder als Jahrespauschale geltend machen.

Digitale Dienstleistungen und Kommunikation sind im Jahr 2026 essenziell. Internet- und Telefonkosten können Solo-Selbstständige pauschal mit 20 Prozent der monatlichen Rechnung, jedoch maximal 20 Euro pro Monat, ohne Einzelnachweis ansetzen. Werden höhere berufliche Anteile geltend gemacht, ist eine detaillierte Aufstellung über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten erforderlich. Ebenfalls abzugsfähig sind Kontoführungsgebühren für geschäftliche Konten sowie Gebühren für Buchhaltungs-Tools. Konsequentes Belegmanagement ist hierbei die Voraussetzung, um den Betriebsausgabenabzug bei einer Betriebsprüfung rechtssicher zu untermauern.

Bereit, Ihre Steuererklärung jetzt selbst zu erledigen?

Steuererklärung kostenlos

Holen Sie sich Ihre Steuererstattung – ohne Steuerberater

In wenigen Minuten zur Steuererklärung. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.