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Wachstumschancengesetz: Anhebung der GWG-Grenze tritt in Kraft

· Quelle: Bundesregierung

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wurde für das laufende Wirtschaftsjahr offiziell auf 1.000 Euro angehoben. Selbstständige und Unternehmen können Anschaffungskosten bis zu diesem Nettobetrag nun sofort im Jahr des Erwerbs voll absetzen. Die Regelung zielt auf eine Entlastung der Liquidität und den Bürokratieabbau ab.

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