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Fristverlängerung für Grundsteuerwerterklärung in Härtefällen bestätigt

· Quelle: IHK

Nach aktuellen Abstimmungen zwischen den Landesfinanzbehörden wurden die Kulanzregeln für noch ausstehende Grundsteuerbewertungen präzisiert. Für Unternehmen, die von Systemumstellungen bei der Flurstücksverwaltung betroffen sind, können auf Einzelantrag hin verlängerte Abgabefristen ohne Säumniszuschläge gewährt werden, sofern die Verzögerung nachweislich behördlich bedingt ist.

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