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Fristenwahrung 2025: Letzte Frist für beratene Steuerpflichtige endet im Oktober

· Quelle: DATEV

Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten werden, müssen ihre Erklärungen für das Kalenderjahr 2025 bis spätestens Ende Oktober 2026 einreichen. Aufgrund der Reform der Abgabefristen entfallen weitere Verlängerungen. DATEV weist darauf hin, dass Verspätungszuschläge nun systemseitig automatisch durch die Finanzämter festgesetzt werden.

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