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Fristenkalender 2026: Abgabefrist für beratene Fälle endet am 30. November

· Quelle: DATEV

Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten werden, müssen ihre Erklärungen für das Vorjahr bis zum 30. November 2026 einreichen. Aufgrund der verstrichenen Sonderregelungen der Pandemiezeit gelten nun wieder die regulären gesetzlichen Fristen. Verspätungszuschläge werden von den Finanzämtern nun wieder systemseitig automatisch festgesetzt.

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