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E-Rechnungspflicht: Start der ersten Übergangsphase ab Januar 2027

· Quelle: BMF

Das Bundesfinanzministerium erinnert an die finale Vorbereitungsphase für die E-Rechnung im B2B-Bereich. Ab dem 1. Januar 2027 entfallen wichtige Übergangsregelungen für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro, die dann zwingend elektronische Rechnungen im EN-16931-Standard versenden müssen.

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