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E-Rechnungspflicht ab 2027: BMF konkretisiert Anforderungen an die Archivierung

· Quelle: BMF

Das Bundesfinanzministerium hat ein ergänzendes Schreiben zur verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Sektor veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen sicherstellen, dass strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD revisionssicher und maschinell auswertbar gespeichert werden. Eine reine Bilddarstellung oder ein PDF-Ausdruck reicht steuerrechtlich nicht mehr aus.

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