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BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit bei IT-Berufen

· Quelle: BMF

In einem neuen Anwendungsschreiben präzisiert das BMF die Kriterien für die Einstufung von Softwareentwicklern als Katalogberufe. Entscheidend für die Einstufung als Freiberufler bleibt demnach die Tiefe der ingenieurähnlichen Ausbildung und die schöpferische Eigenleistung bei der Entwicklung komplexer Systemarchitekturen.

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