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BFH zur Homeoffice-Pauschale: Strikte Trennung bei gemischt genutzten Flächen

· Quelle: BFH

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass die Homeoffice-Pauschale nur für Kalendertage gewährt wird, an denen keine andere Betriebsstätte aufgesucht wurde. Eine zeitanteilige Aufteilung bei privater Mitnutzung des Arbeitsraums bleibt weiterhin ausgeschlossen, sofern die betriebliche Nutzung nicht weitaus überwiegt.

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