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BFH zur Homeoffice-Pauschale: Abzug bei mehrfacher Haushaltsführung bestätigt

· Quelle: BFH

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Homeoffice-Pauschale auch dann in voller Höhe beansprucht werden kann, wenn bereits Kosten für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Die Richter stellten klar, dass es sich um abweichende Tatbestände handelt, was die Steuerlast für Pendler mit Zweitwohnsitz spürbar senkt.

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