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BFH zur Homeoffice-Pauschale: Abzug auch bei gemischt genutzten Flächen zulässig

· Quelle: BFH

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die Homeoffice-Pauschale auch dann gewährt werden kann, wenn kein abgeschlossenes Arbeitszimmer vorliegt. Für den Veranlagungszeitraum 2025 wurde bestätigt, dass eine zeitweise berufliche Nutzung des Küchentischs oder einer Arbeitsecke für den vollen Tagesabzug ausreicht, sofern keine andere Betriebsstätte aufgesucht wurde.

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