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BFH-Urteil zur Homeoffice-Pauschale bei Mischnutzung

· Quelle: BFH

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die Tagespauschale für das Arbeiten von zu Hause auch dann gewährt wird, wenn der Arbeitsplatz nicht räumlich abgetrennt ist. Voraussetzung bleibt jedoch der Verzicht auf den Abzug von Fahrtkosten für denselben Tag. Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer in modernen Wohnformen.

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