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Anpassung der Verpflegungsmehraufwände für Selbstständige ab Januar 2027

· Quelle: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat im Rahmen des neuen Steuerfortentwicklungsgesetzes eine Erhöhung der Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwände beschlossen. Bei einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden steigt der Satz auf 32 Euro, während für An- und Abreisetage sowie Abwesenheiten über acht Stunden künftig 16 Euro steuerfrei geltend gemacht werden können.

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