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Anhebung der Kleinunternehmergrenze tritt in Kraft

· Quelle: Bundesregierung

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer zum aktuellen Wirtschaftsjahr offiziell angepasst. Selbstständige müssen nun erst ab einem Vorjahresumsatz von 25.000 Euro zur Regelbesteuerung optieren, was die monatliche Meldebelastung für Kleingewerbetreibende und Gründer signifikant reduziert.

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