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Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2027

· Quelle: Bundesregierung

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Jahressteuergesetz verabschiedet, der eine Anhebung der Grenze für GWG auf 1.200 Euro vorsieht. Ziel ist der Bürokratieabbau für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen, die Investitionen künftig schneller voll abschreiben können. Die Neuregelung soll für Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2026 gelten.

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