Abfindung

Kirchensteuer auf Abfindung: So beantragen Sie den Teilerlass

14. Oktober 2026

Wer nach einer Kündigung eine Abfindung erhält, zahlt darauf oft hohe Steuern. Ein Antrag auf Kirchensteuer-Erlass kann die finanzielle Belastung spürbar senken.

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Arbeitnehmer, die im Zuge von Stellenstreichungen – etwa in der Automobilindustrie oder im Maschinenbau – eine Abfindung erhalten, sehen sich mit einer hohen Steuerlast konfrontiert. Abfindungen sind seit dem Jahr 2006 voll einkommensteuerpflichtig, da es keinen Steuerfreibetrag mehr gibt. Da die Kirchensteuer als Annexsteuer direkt an die festgesetzte Einkommensteuer gekoppelt ist, steigt auch diese Abgabe durch die einmalige Zahlung drastisch an. In dieser Situation bietet ein Antrag auf teilweisen Kirchensteuer-Erlass eine effektive Möglichkeit, die Nettoabfindung zu erhöhen.

Die rechtliche Grundlage für die Besteuerung bildet die Zusammenballung von Einkünften. Zwar mildert die Fünftelregelung nach § 34 EStG die Progression, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird, doch der Effekt der hohen Einmalzahlung bleibt bestehen. Seit dem 1. Januar 2025 wird diese Ermäßigung nicht mehr direkt vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug angewendet. Steuerpflichtige müssen die Fünftelregelung nun zwingend über die Einkommensteuererklärung in der Anlage N geltend machen. Erst nach der Festsetzung durch das Finanzamt steht die endgültige Höhe der Kirchensteuer fest, auf deren Basis der Erlassantrag gestellt wird.

Viele Landeskirchen in Deutschland gewähren auf individuellen Antrag einen teilweisen Erlass der Kirchensteuer, wenn diese auf einer Abfindung beruht. In der Praxis beträgt dieser Erlass häufig bis zu 50 Prozent der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Da es sich um eine Billigkeitsmaßnahme der Kirchen handelt, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch; die Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Diözese oder Landeskirche. Voraussetzung ist meist, dass die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wurde und der Empfänger weiterhin Mitglied der Kirche ist.

Der Antrag sollte schriftlich an das zuständige Kirchensteueramt gerichtet werden, sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr vorliegt. Neben dem Bescheid sind oft Nachweise über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie etwa ein Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung, beizufügen. Wichtig ist hierbei die Einhaltung von Fristen: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht gemäß § 158 SGB III, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, was die Liquidität im Auszahlungsjahr beeinflussen kann. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2026 bei 12.348 Euro, was bei der Gesamtberechnung der Steuerlast zu berücksichtigen ist.

Zusätzlich zum Kirchensteuer-Erlass können Arbeitnehmer weitere Kosten steuerlich geltend machen, um das zu versteuernde Einkommen zu senken. Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstehen, sind als Werbungskosten abziehbar. Auch Beiträge zur Basisrente (Rürup) können bis zum Höchstbetrag zu 100 % als Sonderausgaben abgesetzt werden, was die Bemessungsgrundlage für alle Steuern weiter mindert. Da die Regelabfindung nach § 1a KSchG mit 0,5 Bruttomonatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr oft hohe Summen erreicht, ist eine kombinierte Strategie aus Abzügen und Erlassanträgen ratsam. Angaben ohne Gewähr, Einzelfall prüfen.

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