Abfindung

Abfindung und Rürup-Rente: Steuerlast legal senken

13. Oktober 2026

Wer einen Teil der Abfindung fürs Alter anlegt, kann mit der Rürup-Rente zusätzlich Steuern sparen.

Infografik: Rürup-Rente zur Senkung der Steuerlast bei Abfindung
Infografik: Rürup-Rente zur Senkung der Steuerlast bei Abfindung

Viele Empfänger einer Abfindung möchten einen Teil des Geldes für die Altersvorsorge nutzen. Eine Möglichkeit, die gleichzeitig die Steuerlast im Auszahlungsjahr senkt, ist die Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente.

Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar – bis zum jährlichen Höchstbetrag, der sich an der knappschaftlichen Rentenversicherung orientiert. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf diesen Höchstbetrag angerechnet, sodass der freie Spielraum kleiner ist.

Der Effekt: Das zu versteuernde Einkommen sinkt, und damit in vielen Fällen auch die Steuer auf die Abfindung. Besonders wirkungsvoll ist das, wenn Fünftelregelung und Rürup-Einzahlung im selben Jahr zusammentreffen. Eine Probeberechnung mit Steuersoftware zeigt, welcher Betrag sinnvoll ist.

Bedenken Sie die Nachteile: Das Kapital ist bis zum Rentenbeginn gebunden, wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt und ist im Alter steuerpflichtig. Eine Rürup-Rente ist nicht vererbbar wie ein freies Depot und eignet sich daher vor allem für Menschen, die das Geld langfristig nicht benötigen.

Fazit: Die Rürup-Rente ist ein legaler und wirksamer Weg, die Steuer im Abfindungsjahr zu senken – sofern sie zur persönlichen Lebensplanung passt. Angaben ohne Gewähr – prüfen Sie Ihren Einzelfall.

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