Abfindung ins neue Jahr verschieben: Wann sich das lohnt
Wer den Auszahlungstermin der Abfindung klug wählt, kann die Steuerlast spürbar senken.

Der Zeitpunkt, zu dem eine Abfindung ausgezahlt wird, ist frei verhandelbar und steuerlich oft bares Geld wert. Maßgeblich ist das Zuflussprinzip: Die Abfindung wird in dem Jahr versteuert, in dem sie auf Ihrem Konto eingeht.
Endet das Arbeitsverhältnis etwa zum Jahresende, haben Sie im laufenden Jahr bereits ein volles Gehalt bezogen. Eine Auszahlung im Dezember würde die Abfindung auf dieses hohe Einkommen aufsetzen. Wird die Zahlung dagegen auf Januar verschoben und haben Sie im neuen Jahr zunächst wenig oder kein Einkommen, wirkt die Fünftelregelung deutlich stärker.
Wichtig: Die Abfindung sollte vollständig in einem Kalenderjahr fließen. Eine Aufteilung auf zwei Jahre kann die Fünftelregelung gefährden, denn dann fehlt die erforderliche Zusammenballung. Halten Sie den vereinbarten Termin deshalb schriftlich im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag fest.
Beachten Sie auch das Arbeitslosengeld: Es ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei hohem Arbeitslosengeldbezug im Auszahlungsjahr kann sich der Vorteil verringern. Eine Probeberechnung mit Steuersoftware schafft hier Klarheit.
Fazit: Liegt das erwartete Einkommen im Folgejahr deutlich niedriger, lohnt sich die Verschiebung fast immer. Angaben ohne Gewähr – prüfen Sie Ihren Einzelfall.
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