Zweitwohnsitz-Steuer 2026: Strategien zur doppelten Haushaltsführung
Die Einrichtung einer beruflich veranlassten Zweitwohnung bietet erhebliches Sparpotenzial. Erfahren Sie, wie Sie die Grenze von 1.000 Euro monatlich optimal ausnutzen.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhalten, während der Haupthaushalt an einem anderen Ort fortbesteht. Im Steuerjahr 2026 ist entscheidend, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin am Erstwohnsitz liegt und dort eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung von monatlich mehr als 10 Prozent der anfallenden laufenden Kosten erfolgt. Nur wer diese Hürde nimmt, kann die Unterkunftskosten am Arbeitsort als Werbungskosten in der Anlage N geltend machen.
Der Gesetzgeber begrenzt die abziehbaren Kosten für die Unterkunft im Inland auf maximal 1.000 Euro pro Monat. In diesen Deckel fallen nicht nur die Kaltmiete, sondern auch Nebenkosten, Reinigung sowie Zweitwohnsitzsteuern. Um diesen Betrag voll auszuschöpfen, sollten Steuerpflichtige auch die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände im Blick behalten. Möbel und Hausrat gehören nicht in den 1.000-Euro-Deckel, sofern sie für eine angemessene Ausstattung notwendig sind. Übersteigen die Anschaffungskosten für ein einzelnes Möbelstück 800 Euro (netto), müssen diese über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Zusätzlich zur Miete können Fahrtkosten steuerlich abgerechnet werden. Für die wöchentliche Heimfahrt zum Haupthaushalt gilt die Entfernungspauschale. Ab dem 21. Entfernungskilometer können für diese Fahrten 0,38 Euro angesetzt werden. Für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung kommt zudem die Verpflegungsmehraufwandspauschale hinzu. Seit der letzten Anpassung beträgt diese für 24-stündige Abwesenheiten 30 Euro pro Kalendertag; für An- und Abreisetage werden jeweils 15 Euro fällig. Diese Pauschalen mindern das zu versteuernde Einkommen erheblich, enden jedoch strikt nach dem 90-Tage-Zeitraum.
Der Umzug in die Zweitwohnung oder der spätere Rückzug nach Beendigung der doppelten Haushaltsführung löst zudem abzugsfähige Umzugskosten aus. Neben den Transportkosten durch Speditionen können sonstige Umzugsauslagen über die Umzugskostenpauschale abgerechnet werden. Für Ledige liegt diese im Jahr 2026 bei 964 Euro, für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 643 Euro hinzu. Werden höhere Kosten nachgewiesen, etwa für Maklergebühren bei Mietobjekten am Arbeitsort, können diese anstelle der Pauschale in voller Höhe angesetzt werden. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation durch Quittungen und Mietverträge.
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