Ratgeber

Steuerabzug 2026: Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung

28. Oktober 2026

Der Wechsel des Arbeitsortes bietet 2026 erhebliche Steuerpotenziale. Durch die geschickte Verknüpfung von Umzugskostenpauschalen und doppelter Haushaltsführung sichern Sie sich maximale Werbungskosten.

Redaktionelle Infografik zum Thema Steuerabzug 2026: Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung
Redaktionelle Infografik zum Thema Steuerabzug 2026: Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung

Ein beruflich veranlasster Umzug ermöglicht 2026 den Abzug umfangreicher Werbungskosten. Wenn der Umzug die tägliche Fahrzeit zum Arbeitsplatz um mindestens eine Stunde verkürzt oder die Aufnahme einer neuen Tätigkeit an einem anderen Ort erfolgt, sind die Kosten voll abzugsfähig. Neben den Transportkosten durch Speditionen können Privatpersonen die Umzugskostenpauschale nutzen. Diese beträgt seit dem 1. März 2024 für Alleinstehende 964 Euro und für jede weitere im Haushalt lebende Person 643 Euro. Werden innerhalb von fünf Jahren zwei beruflich bedingte Umzüge durchgeführt, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.

Die doppelte Haushaltsführung greift, wenn aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhalten wird, während der Lebensmittelpunkt weiterhin am Erstwohnsitz besteht. Im Jahr 2026 ist entscheidend, dass die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Hauptwohnsitz mehr als 10 Prozent der monatlich anfallenden laufenden Kosten beträgt. Absetzbar sind die Kosten der Unterkunft bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro pro Monat. Hierzu zählen Miete, Nebenkosten, Reinigungskosten und die Zweitwohnungsteuer.

Besonders lukrativ ist die Kombination der Kostenarten im ersten Quartal nach Begründung des Zweithaushalts. Für die ersten 90 Tage nach dem Bezug der Zweitwohnung kann der Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Die Pauschalen belaufen sich aktuell auf 30 Euro für 24 Stunden Abwesenheit und 15 Euro für den An- und Abreisetag sowie Tage mit mehr als acht Stunden Abwesenheit. Zusätzlich sind wöchentliche Familienheimfahrten mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro) abzugsfähig.

Um die Steuerlast 2026 effektiv zu senken, sollten Steuerpflichtige sämtliche Belege für sonstige Umzugsauslagen sammeln, die über die Pauschale hinausgehen. Dazu gehören Maklergebühren für Mietwohnungen, Kosten für den fachgerechten Anschluss von Elektrogeräten oder notwendige Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung. Sollte die Zweitwohnung möbliert angemietet sein, können die Kosten für die Einrichtung zusätzlich zur 1.000-Euro-Grenze abgesetzt werden, sofern es sich um notwendige Ausstattungsgegenstände handelt, deren Anschaffungswert pro Teil 800 Euro (netto) nicht überschreitet.

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