Fahrtkosten 2026: Entfernungspauschale für Pendler richtig berechnen
Die Pendlerpauschale ist ein zentraler Hebel für Arbeitnehmer, um die Steuerlast zu senken. Erfahren Sie, wie Sie Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 2026 korrekt geltend machen.

Für die Steuererklärung 2026 bleibt die Entfernungspauschale das wichtigste Instrument zur Berücksichtigung von Wegekosten. Grundsätzlich können Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem sie die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, eine Pauschale absetzen. Dabei spielt das gewählte Verkehrsmittel keine Rolle – ob Pkw, Motorrad, Fahrrad oder Fußweg, die Berechnungsgrundlage bleibt identisch. Maßgeblich ist stets die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, es sei denn, eine längere Verbindung ist offensichtlich verkehrsgünstiger und wird regelmäßig genutzt.
Die gesetzliche Regelung sieht für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung einen Satz von 0,30 Euro vor. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich dieser Betrag auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Staffelung begünstigt insbesondere Fernpendler. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einer Entfernung von 50 Kilometern und 220 Arbeitstagen im Jahr ergibt sich eine Berechnung aus 20 km x 0,30 Euro (6,00 Euro) plus 30 km x 0,38 Euro (11,40 Euro). Pro Arbeitstag können somit 17,40 Euro angesetzt werden, was über das Jahr gerechnet Werbungskosten in Höhe von 3.828 Euro ergibt.
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, unterliegt einer besonderen Deckelung. Während bei der Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw die Pauschale in voller Höhe und ohne betragliche Begrenzung abgezogen werden kann, ist der Abzug bei Bus und Bahn grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Übersteigen die tatsächlichen Kosten für Fahrkarten diesen Betrag, können die höheren Kosten jedoch geltend gemacht werden, sofern sie durch Belege nachgewiesen werden. Für Nutzer des Deutschlandtickets oder ähnlicher Abonnements bedeutet dies, dass oft die Pauschale vorteilhafter ist als die tatsächlichen Ticketpreise.
Besonderes Augenmerk gilt der korrekten Angabe der Arbeitstage. Krankheits- und Urlaubstage sowie Tage im Homeoffice dürfen nicht in die Berechnung der Entfernungspauschale einfließen. Wer hybrid arbeitet, muss die Tage exakt trennen: An Bürotagen wird die Entfernungspauschale fällig, an Homeoffice-Tagen greift hingegen die Homeoffice-Pauschale. Eine Doppelerfassung für denselben Kalendertag ist ausgeschlossen. Bei einer 5-Tage-Woche erkennt das Finanzamt in der Regel ohne detaillierten Einzelnachweis zwischen 220 und 230 Arbeitstage an, sofern keine längeren Ausfallzeiten vorliegen.
Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 70 beträgt oder bei denen ein GdB von mindestens 50 und eine erhebliche Gehbehinderung (Merkzeichen G) vorliegt, genießen steuerliche Erleichterungen. Sie können anstelle der Entfernungspauschale die tatsächlichen Fahrtkosten für den Hin- und Rückweg mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen oder die tatsächlich entstandenen Kosten nachweisen. Dies führt oft zu einer Verdoppelung des abziehbaren Betrags im Vergleich zur regulären Pendlerpauschale.
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