Ratgeber

ELSTER Anlage N 2026: Fortbildungskosten und Reisekosten erfassen

30. September 2026

Jenseits von Pendlerpauschale und Homeoffice lassen sich durch Fortbildungen und Dienstreisen hohe Steuererstattungen erzielen. Erfahren Sie, wie Sie diese Posten in der Anlage N korrekt erfassen.

Redaktionelle Infografik zum Thema ELSTER Anlage N 2026: Fortbildungskosten und Reisekosten erfassen
Redaktionelle Infografik zum Thema ELSTER Anlage N 2026: Fortbildungskosten und Reisekosten erfassen

Die Anlage N bildet das Herzstück der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer. Während Fahrtkosten zum Betrieb meist bekannt sind, bieten die Felder für Fortbildungskosten und Reisekosten oft ungenutztes Potenzial. Im ELSTER-Formular 2026 finden Sie diese Bereiche unter den Werbungskosten ab Zeile 45. Hier tragen Sie alle Ausgaben ein, die der beruflichen Weiterbildung dienen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden. Dazu zählen neben Kursgebühren auch Fachliteratur und Prüfungsgebühren.

Ein wesentlicher Posten bei den Fortbildungskosten sind die Fahrtkosten zu Bildungseinrichtungen. Anders als bei der Entfernungspauschale können Sie hier für jeden gefahrenen Kilometer der Hin- und Rückfahrt 0,30 Euro (bzw. 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer) ansetzen, sofern es sich nicht um die erste Tätigkeitsstätte handelt. Ein konkretes Beispiel: Besuchen Sie 20-mal im Jahr eine Abendschule in 30 Kilometern Entfernung, berechnen Sie 60 Kilometer pro Termin. Bei 0,30 Euro ergibt dies einen abziehbaren Betrag von 360 Euro zusätzlich zu den Kursgebühren.

Unter der Rubrik 'Reisekosten bei beruflicher Auswärtstätigkeit' werden Dienstreisen erfasst. Hier ist der Verpflegungsmehraufwand (VMA) entscheidend. Für das Kalenderjahr 2026 gelten unverändert die Pauschalen von 15 Euro bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden sowie 30 Euro bei einer 24-stündigen Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Achten Sie darauf, in ELSTER die Anzahl der Tage genau zu dokumentieren. Haben Sie beispielsweise auf einer dreitägigen Dienstreise zwei Übernachtungen, tragen Sie zwei An-/Abreisetage à 15 Euro und einen Zwischentag à 30 Euro ein.

Zusätzlich können Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung oder beruflich veranlasste Telefonate geltend gemacht werden. Diese summieren Sie in den entsprechenden Freitextfeldern der Anlage N. Wichtig ist der Abgleich mit den Arbeitgeberbescheinigungen: Haben Sie steuerfreie Erstattungen erhalten, müssen diese in den Zeilen 51 bis 56 zwingend gegengerechnet werden, um eine Doppelbegünstigung auszuschließen. Nur der Differenzbetrag mindert am Ende Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Bereit, Ihre Steuererklärung jetzt selbst zu erledigen?

Steuererklärung kostenlos

Holen Sie sich Ihre Steuererstattung – ohne Steuerberater

In wenigen Minuten zur Steuererklärung. Kein Risiko, keine versteckten Kosten.